Übersicht der letzten 50 Meldungen
Bei der Online-Beantragung des ab 01.04.2025 verpflichtenden Visa on Arrival zur Einreise nach Namibia kommt es aufgrund mangelnder Server-Kapazitäten seitens der namibischen Immigrationsbehörden zu erheblichen Verzögerungen. Reisende, welche ihr eVisa für Namibia hierdurch nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten, haben jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, das Visum auch vor Ort bei der Einreise gegen Zahlung einer Gebühr von ca. 86,00 EUR an einer der designierten Grenzübergangsstellen zu erhalten.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Der islamische Fastenmonat Ramadan geht am 30. März 2025 mit dem mehrtägigen Fastenbrechen-Fest (Eid al-Fitr, auch Bayram genannt) zu Ende. In der Zeit vom 30. März bis 01. April 2025 ist bei allen Botschaften und Konsulaten der arabischen Staaten sowie der Länder mit überwiegend oder teilweise islamischer Bevölkerung mit mehrtägigen Schließungen und Verzögerungen bei der Bearbeitung von Visaanträgen und Dokumentenlegalisationen zu rechnen.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung!
Wir bitten um Verständnis dafür, dass VISUM.de mit Hinblick auf die aktuell unübersichtliche Informationslage bzgl. aktueller oder zukünftiger Publikationen der Trump-Administration bzw. anderer offizieller Stellen hinsichtlich jeglicher Veränderungen der Einreise- und Visabestimmungen für die USA in TV, Rundfunk, Printmedien, Internet, sozialen Netzwerken, etc. bis auf weiteres keine Auskünfte erteilen kann.
Rechtsverbindliche Informationen hierzu stellen ausschließlich die konsularischen Vertretungen der USA in Deutschland sowie die US-Immigrationsbehörden zur Verfügung:
https://de.usembassy.gov/de/
https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/tourism-visit.html
https://www.cbp.gov/travel/international-visitors
https://www.cbp.gov/travel/international-visitors/esta
Wir bitten daher, von Anfragen zu Veränderungen in der Einreise- und Visapolitik der USA Abstand zu nehmen und auf die zur Verfügung stehenden Informationen der zuständigen US-Behörden zurückzugreifen.
Alternativ stellt auch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland fortlaufend aktualisierte Informationen unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit-201382?isLocal=false&isPreview=false zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aufgrund von Nationalfeiertagen werden durch die indonesischen Behörden in der Zeit vom 28.03. bis einschl. 07.04.2025 keine Anträge auf elektronische Visa (eVoA) bearbeitet. Im Umfeld des o.g. Zeitraums ist mit Verzögerungen bei der Visaerteilung zu rechnen.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Das Internetportal der kenianischen
Immigrationsbehörde zur Beantragung der ETA-Reisegenehmigung für Kenia weist
aktuell massive technische Störungen auf, welche die Antragstellung derzeit
nahezu vollständig unterbinden. Hiervon ist VISUM.de als Visa-Dienstleister
ebenfalls betroffen.
Da Kenia weder ein Visum bei Ankunft noch andere Alternativen
zur Einreise anbietet, sind alle Antragssteller aktuell gezwungen, die Behebung
der technischen Störung abzuwarten. Über Veränderungen der aktuellen Situation
werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Ab dem 01. April 2025 besteht für deutsche Staatsangehörige sowie 32 weitere Nationalitäten, welche bisher ohne Visum nach Namibia einreisen konnten, Visapflicht. Das Visum kann bei Einreise (Visa on Arrival / VoA) an einer der designierten Grenzübergangsstellen Namibias gegen eine Gebühr von 1.600,- N$ (umgerechnet ca. 87,00 EUR) oder vorab über VISUM.de beantragt werden.
Die Einreise nach Namibia mit einem Visum bei Ankunft (Visa on Arrival / VoA) ist nur für bestimmte Nationalitäten und nur an bestimmten Grenzkontrollstellen Namibias für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Diese und weitere Voraussetzungen hierzu finden Sie nach Auswahl von Visa-Art und Reisezweck in unseren Visainformationen.
Gerne übernimmt VISUM.de Beschaffung des Visa on Arrival für Sie. Informationen und Formulare hierfür finden Sie nach Auswahl von Zielland und Wohnsitz auf unserer Startseite.
Am Freitag, den 28. Februar 2025 beginnt der islamische Fastenmonat Ramadan. In diesem Zusammenhang ist bei allen Botschaften und Konsulaten der arabischen Staaten sowie der Länder mit überwiegend oder teilweise islamischer Bevölkerung innerhalb der folgenden 4 Wochen mit Verzögerungen bei der Bearbeitung von Visaanträgen und Dokumentenlegalisationen zu rechnen.
Der Ramadan geht am 30. März 2025 mit dem mehrtägigen Fastenbrechen-Fest (Eid al-Fitr, auch Bayram genannt) zu Ende. In dieser Zeit ist mit ein- oder mehrtägigen Schließungen der o.g. Botschaften und Konsulate zu rechnen.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung!
Alle EU-Staatsangehörigen
benötigen zur Einreise in das Vereinigte Königreich ab 2. April 2025 eine elektronische
Reisegenehmigung “ETA UK“. Ohne diese ETA UK-Genehmigung ist die Einreise ab
o.g. Stichtag nicht mehr möglich.
Die Beantragung erfolgt ab 5. März 2025 über
das Internetportal der britischen Regierung. Hierfür ist neben der Eingabe persönlicher
Daten in englischer Sprache das Hochladen des Reisepasses und eines Passfotos
gemäß spezifischer Richtlinien sowie die Zahlung der Antragsgebühr per
Kreditkarte oder Apple/Google Pay erforderlich.
Gerne übernimmt VISUM.de die Beantragung der ETA UK für Sie. Informationen und Formulare zur Beantragung der ETA UK über VISUM.de finden Sie auf der Startseite nach Auswahl von Reiseziel und Wohnsitz in unserer Visainformation für Großbritannien.
WICHTIGE INFORMATION ZUR FEHLFUNKTION DES TERMINBUCHUNGSPORTALS ZUR BEANTRAGUNG EINES BESUCHERVISUMS FÜR DIE USA
Die neue Internet-Plattform der US-Behörden für die Zahlung der Visagebühren und die Online-Buchung des Visainterview-Termins zur Beantragung eines regulären US-Visums (nicht ESTA) erfordert die Einrichtung eines individuellen Benutzerprofils für jeden Antragsteller.
Das neue System weist in der Praxis aktuell leider erhebliche Fehlfunktionen auf. So kann das Benutzerprofil zwar unter Mitwirkung des Antragstellers durch unser Serviceteam erstellt werden, der Zugriff bzw. die Anmeldung zur Buchung des Interview-Termins und Zahlung der Visagebühr ist jedoch, auch trotz wiederholter Versuche, aus ungeklärten Gründen derzeit nicht möglich. Alle Bemühungen, die Problematik mit Unterstützung der zuständigen US-Behörde und des Portalbetreibers zu lösen, sind bisher erfolglos geblieben. Die Verantwortlichkeit für die vollumfängliche Funktionalität der US-Visaantragsportale trägt ausschließlich die zuständige US-Behörde, welche sich jedoch jeglicher Einflussnahme unsererseits oder durch Dritte entzieht.
Vor diesem Hintergrund kann VISUM.de die im Rahmen des Visa-Antragspaketes für die USA angebotene Terminbuchung und Gebührenzahlung stellvertretend für den Antragsteller daher aktuell nicht durchführen und damit die Erteilung des USA-Visums rechtzeitig zum geplanten Reisetermin durch das zuständige US-Konsulat leider auch nicht gewährleisten.
Visapflichtigen Reisenden wird dringend empfohlen, keine Reisen
in die USA zu buchen, bevor sie ihr gültiges US-Visum erhalten haben. Reisende,
welche unter dem Programm zur visafreien Einreise (VWP) mit einer
ESTA-Reisegenehmigung und ihrem gültigen nationalen Reisepass in die USA reisen
möchten, sind hiervon nicht betroffen.
Bitte kontaktieren Sie unbedingt unser zuständiges Serviceteam, bevor
Sie unser Visaantrags-Paket für die USA buchen bzw. uns Antragsdokumente
zusenden.
Wir bedauern diesen Sachverhalt sehr und arbeiten intensiv daran, unser US-Visaantragspaket baldmöglichst wieder vollumfänglich anbieten zu können; über Veränderungen der aktuellen Situation werden wir Sie an dieser Stelle fortlaufend informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die ursprünglich bis zum 31.12.2024 befristete Befreiung von der K-ETA-Pflicht für Reisende ausgewählter Nationalitäten (darunter auch Deutschland) wurde um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert.
Die koreanischen Behörden weisen darauf hin, dass ein K-ETA weiterhin beantragt werden kann und das Einreiseverfahren beschleunigt.
- Geschäftstätigkeit (keine Arbeitsaufnahme)
- Tourismus
- Besuch von Familie und Freunden
- Transit
Die maximale Aufenthaltsdauer ist auf 30 Tage ab Datum der Einreise begrenzt. Für alle anderen als die o.g. Reisezwecke oder Aufenthalte von mehr als 30 Tagen besteht für die oben gelisteten Nationalitäten weiterhin Visapflicht.
Reisende, welche nicht mit einem regulären Reisepass nach China reisen (z.B. mit einem Dienstpass, Ministerialpass, Diplomatenpass, etc.) sind ebenfalls visapflichtig.
Diese Regelungen sind bis zum 31.12.2025 befristet.
Stand: 30.11.2024 - Quellen: www.visaforchina.cn | Botschaft der VR China
Zur visafreien Einreise in die VR China unter den o.g. Voraussetzungen wird dringend empfohlen, neben dem bei Einreise mind. noch über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass und dem bestätigten Rück- oder Weiterreiseticket (innerhalb der max. 30 Tage Aufenthalt) die folgenden Nachweise in Papierform mitzuführen, um eine möglichst reibungslose Abfertigung bei der Einreise zu gewährleisten:
Für geschäftliche Reisen:
Einladungsschreiben des Geschäftspartners in der VR China mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise (max. 30 Tage Aufenthalt inkl. Ein- und Ausreisetag) mit Briefkopf, Stempel und Unterschrift
Für touristische Reisen:
Unterbringungsnachweis(e), z.B. Hotel-Buchungsbestätigung(en), für den gesamten Aufenthaltszeitraum (max. 30 Tage Aufenthalt inkl. Ein- und Ausreisetag)
For English version please see: PRC_visa_free_entry_update
Die iranischen Generalkonsulate in Frankfurt, München und Hamburg sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für die Visaerteilung und Dokumentenlegalisation ist die Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin zuständig.
Die kubanischen Behörden haben ein neues Verfahren zur Beantragung eines elektronischen Visums für Touristen eingeführt. Die bisher verwendete "Touristenkarte" (Tarjeta del Tourista) zur Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken ist nicht mehr erhältlich. Bereits erworbene Touristenkarten behalten jedoch nach Auskunft der kubanischen Botschaft noch bis Ende Juni 2025 ihr Gültigkeit.
Die Beantragung des eVisa erfolgt via Internet online über das eVisa-Portal des kubanischen Außenministeriums. Die Zahlung der bei Antragstellung fälligen Visagebühr (22,00 EUR) ist jedoch nur per Banküberweisung auf das Konto der kubanischen Botschaft in Berlin oder persönlich mittels einer Debitkarte (EC-Karte) bei der Botschaft möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Visa-Informationen für Kuba.
Aktuell kommt es bei der Beantragung von Einreisevisa bei der Botschaft der VR Bangladesch in Berlin zu erheblichen Verzögerungen; derzeit muss mit einer Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen gerechnet werden.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Die Behörden Sri Lankas haben das System zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung ETA (Electronic Travel Authorisation) wieder aktiviert. Die Beantragung der ETA-Genehmigung für Sri Lanka ist damit ab sofort wieder möglich. Weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie in unserer Visainformation für Sri Lanka im Downloadbereich.
Aufgrund der Ausbreitung des Mpox-Erregers (Affenpocken) müssen seit
dem 29. August 2024 alle Reisenden, welche auf dem Luftwege nach Indonesien
einreisen, vor Reiseantritt online einen Gesundheitsfragebogen (Health Pass)
ausfüllen und damit einen QR-Code generieren, welcher bei der Einreise am
Flughafen vorzuweisen ist.
Dies kann über die Webseite
des indonesischen Gesundheitsministeriums (in englischer oder
französischer Sprache) frühestens 2 Tage vor dem Datum der Einreise
durchgeführt werden.
Kann der Health Pass QR-Code bei der Ankunft nicht vorgewiesen werden, muss der
Online-Fragebogen am Einreiseflughafen ausgefüllt und übermittelt werden;
hierbei ist aufgrund von Wartezeiten mit erheblich höherem Zeitaufwand bei der
Einreise zu rechnen.
Informationen zum Verfahren bei der Einreise auf dem Seewege (z.B. mit Kreuzfahrtschiff) liegen aktuell nicht vor.
Die Behörden der Insel Sansibar (Tansania) führen eine
Pflicht-Reiseversicherung für alle ausländischen Reisenden ein, welche ab dem
1. Oktober 2024 über einen Flug- oder Seehafen nach Sansibar reisen. Diese
Regelung gilt für die Staatsangehörigen aller Länder inkl. Deutschland und
anderer europäischer Staaten. Die Versicherung kann ausschließlich online über das Portal der Zanzibar Insurance
Corporation (ZIC) abgeschlossen
werden. Dies gilt auch, wenn bereits andere internationale Reise- oder
Auslandskranken-versicherungen vorhanden sind; die Versicherung muss für jeden
Reisenden (einschl. Kinder von 0-18 Jahren) vor der Einreise nach
Sansibar abgeschlossen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Visa-Informationen für Tansania.
Die chinesischen Konsularbehörden haben zum 26.08.2024 umfassende Änderungen im Visa-Antragsverfahren angekündigt. Detaillierte Informationen hierzu wurden seitens der chinesischen Konsulate bisher jedoch nicht publiziert.
Soweit bekannt, werden Visa-Anträge, die vor dem 26.08.2024 online generiert wurden, dann nicht mehr zur Antragstellung verwendet werden können. Mit Verzögerungen bei der Visabeantragung und Visaerteilung ist zu rechnen.
Sobald uns weitergehende Informationen zum neuen Antragsverfahren vorliegen, werden wir diese hier umgehend zur Verfügung stellen. Bitte kontaktieren Sie unser Serviceteam, bevor Sie uns Antragsunterlagen zusenden.
Vielen Dank.
Die israelischen Behörden führen für alle Reisenden, welche bisher visumfrei nach Israel einreisen konnten, für alle Einreisen ab dem 01. August 2024 eine vor Reiseantritt einzuholende elektronische Einreisebestätigung (ETA-IL) ein. Verpflichtend ist diese Einreisegenehmigung damit auch für alle nach dem 01.01.1928 geborenen deutschen Staatsangehörigen. Airlines u. Kreuzfahrtanbieter sind gehalten, bereits vor der Abreise das Vorliegen dieser Bestätigung zu überprüfen, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen.
VISUM.de unterstützt Sie zukünftig gerne bei der Beantragung der neuen Einreisegenehmigung und wird auf diesen Seiten in Kürze die erforderlichen Informationen und Formulare zur Beantragung der ETA-IL-Genehmigung zur Verfügung stellen.
Staatsangehörige von Deutschland, Australien, Belgien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malaysia, Neuseeland, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Spanien und Ungarn können bis einschl. 31.12.2025 mit einem mind. über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültigen, regulären Reisepass zu folgenden Reisezwecken visafrei in die VR China einreisen:
- Geschäftstätigkeit (keine Arbeitsaufnahme)
- Tourismus
- Besuch von Familie und Freunden
- Transit
Die maximale Aufenthaltsdauer ist auf 15 Tage ab Datum der Einreise begrenzt. Für alle anderen als die o.g. Reisezwecke oder Aufenthalte von mehr als 15 Tagen besteht für die oben gelisteten Nationalitäten weiterhin Visapflicht.
Reisende,
welche nicht mit einem regulären Reisepass nach China reisen (z.B. mit einem
Dienstpass, Ministerialpass, Diplomatenpass, etc.) sind ebenfalls
visapflichtig.
Diese Regelungen sind bis zum 31.12.2025 befristet.
Stand: 01.07.2024 - Quellen: www.visaforchina.cn | Botschaft der VR China, Berlin
Zur visafreien Einreise in die VR China unter den o.g. Voraussetzungen wird dringend empfohlen, neben dem bei Einreise mind. noch über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass und dem bestätigten Rück- oder Weiterreiseticket (innerhalb der max. 15 Tage Aufenthalt) die folgenden Nachweise in Papierform mitzuführen, um eine möglichst reibungslose Abfertigung bei der Einreise zu gewährleisten:
Für
geschäftliche Reisen:
Einladungsschreiben des Geschäftspartners in der VR China mit Angaben zu Zweck
und Dauer der Reise (max. 15 Tage Aufenthalt inkl. Ein- und Ausreisetag) mit
Briefkopf, Stempel und Unterschrift
Für
touristische Reisen:
Unterbringungsnachweis(e),
z.B. Hotel-Buchungsbestätigung(en), für den gesamten Aufenthaltszeitraum (max.
15 Tage Aufenthalt inkl. Ein- und Ausreisetag)
Visa-free entry for Germans and 14 other nationalities
Citizens of Germany, Australia, Austria, Belgium, France, Hungary, Ireland, Italy, Luxembourg, Malaysia, Netherlands, New Zealand, Poland, Spain and Switzerland are able to enter the PRC visa-free up to and including December 31, 2025 with a regular passport valid for at least the planned duration of stay for the following travel purposes:
- Business activities (no employment)
- Tourism
- Visiting family and friends
- Transit
The maximum length of stay is limited to 15 days from the date of entry. For all travel purposes other than those listed above or stays of more than 15 days, visas are still required for the nationalities listed above. Travelers who do not travel to China with a regular passport (e.g. with an official passport, ministerial passport, diplomatic passport, etc.) also require a visa.
This regulations are limited until 31/12/2025.
Sources: www.visaforchina.cn | Embassy of the PR China, Berlin - Status: 01/07/2024
For
visa-free entry into the People's Republic of China under the above-mentioned
conditions, it is highly recommended to carry the following documents in
paper form in addition to the passport valid for at least the planned duration of stay upon entry
and the confirmed return or onward travel ticket (within the max. 15-day stay)
in order to ensure the smoothest possible clearance upon entry:
For
business trips:
Invitation
letter from the business partner in the PR of China with details of the purpose
and duration of the trip (max. 15-day stay incl. day of entry and exit) with
letterhead, stamp and signature
For
tourist trips:
Proof(s)
of accommodation, e.g. hotel booking confirmation(s), for the entire period of
stay (max. 15 days stay incl. day of entry and departure)
Die Bearbeitungszeit für die Beantragung und Ausstellung von Visa im Generalkonsulat der Republik Belarus in München beträgt aktuell ca. 5-6 Wochen.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Die Republik Kenia hat zum 05. Januar 2024 für viele Nationalitäten, darunter auch Deutschland, die visafreie Einreise eingeführt. Alle Reisenden müssen jedoch rechtzeitig vor Reiseantritt eine gebührenpflichtige elektronische Reisegenehmigung (eTA) beantragen. Ohne eine eTA-Genehmigung ist die Einreise nach Kenia nicht möglich; dies gilt auch für mitreisende minderjährige Kinder sowie unabhängig vom Reisezweck und davon, ob die Einreise auf dem Land-, Luft- oder Seewege erfolgt.
Die transportierenden Airlines und Kreuzfahrtgesellschaften verlangen beim Check-in die Vorlage der eTA und verweigern Passagieren ohne gültige eTA ggfs. das Boarding.
Gerne übernimmt VISUM.de die Einholung der eTA-Reisegenehmigung für Sie; weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite nach Auswahl des Ziellandes Kenia und des Reisezwecks in den jeweiligen Antragsbestimmungen.
Alle Reisenden, welche auf dem Luftwege mit dem Flugzeug auf die Seychellen reisen, müssen vor Abflug eine digitale Einreisegenehmigung (Travel Authorization) über das Seychelles Electronic Border System (SEBS) oder eine mobile App beantragen. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu Unterkunft und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu 24 Stunden dauern. Die Travel Authorization muss beim Check-In am Flughafen und bei der Einreise vorgelegt werden; ohne Einreisegenehmigung kann das Boarding bzw. die Einreise verweigert werden. Reisende, welche auf dem Seewege (z.B. mit dem Kreuzfahrtschiff) einreisen, sind von dieser Regelung derzeit noch ausgenommen (Stand: 21.12.2023).
Gerne übernimmt VISUM.de die Einholung der eTA-Reisegenehmigung für Sie; alle Informationen und Formulare finden Sie nach Auswahl des Ziellandes, der Visum-Art und des Reisezwecks in den jeweiligen Antragsbestimmungen und im Downloadbereich.
Die Botschaft von Ghana teilt mit, dass
die Annahme von Visa-Antragsunterlagen und die Ausgabe visierter Reisepässe ab
sofort ausschließlich über den externen Service-Dienstleister PREMIUM APPLICATION CENTER (PAC) in Berlin erfolgen. Eine Visa-Beantragung direkt bei der Botschaft Ghana
in Berlin ist nicht mehr möglich.
Das PAC erhebt eine zusätzliche Servicegebühr
in Höhe von 65,45 € (brutto) pro Antrag. Zur Abgabe von Unterlagen ist
grundsätzlich eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Für eine bevorzugte
Bearbeitung werden weitere Zuschläge i. H. v. 15,00 / 20,00 EUR fällig. Die
Servicegebühren des PAC werden zusammen mit der Visagebühr der Botschaft Ghana eingezogen
und sind bei Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungszeiten und
Visagebühren der Botschaft bleiben unverändert.
Die Konsulate der VR China haben die
Visagebühr für Staatsangehörige der Schengen-Staaten ab dem 11.12.2023 gesenkt.
Für Inhaber von gewöhnlichen Reisepässen dieser Staaten wird die Visumgebühr
von 60,00 auf 45,00 EUR pro Antrag reduziert.
Alle anderen Gebühren wie die
Servicegebühr des Chinese Visa Application Service Centers sowie der Zuschlag
für Eilanträge bleiben unverändert. Diese Regelung ist zunächst bis zum
31.12.2024 befristet.
Das “Haager Übereinkommen zur
Befreiung ausländischer, öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ vom 5.
Oktober 1961 wird für China im Verhältnis zu Deutschland am 7. November 2023 in
Kraft treten.
Damit wird das bisherige Legalisationsverfahren für deutsche Dokumente und Urkunden zur
Verwendung in der VR China zukünftig durch die Beglaubigung per „Haager
Apostille“ abgelöst. Ab dem o.g. Datum werden die chinesischen Konsulate daher
keine Legalisation von Dokumenten mehr durchführen.
VISUM.de unterstützt Sie zukünftig gerne bei der Einholung der Haager Apostille bei den zuständigen deutschen Behörden.
Zur Beantragung eines elektronischen Business-Visums (eVisa) für Indien ist ab sofort zusätzlich ein Einladungsschreiben des indischen Geschäftspartners mit Briefkopf, Unterschrift und Stempel erforderlich. Antragstellungen ohne ein solches Einladungsschreiben führen zur Ablehnung des Visum-Antrages durch die indischen Behörden.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Die Vergabe von Terminen zur Visabeantragung beim Chinese Visa Application Service Center (CVASC) in Frankfurt/M. ist aktuell aufgrund hoher Auslastung eingeschränkt. Derzeit ist mit einer Wartefrist von bis zu 2 Wochen zu rechnen; nach Einreichung der Antragsunterlagen im CVASC beträgt die Bearbeitungszeit für die Visa-Ausstellung im chinesischen Konsulat eine Woche. Eine Expressbeantragung ist derzeit nicht möglich.
Die vietnamesischen Behörden haben die Konditionen zur visafreien Einreise für bestimmte Nationalitäten (darunter auch Deutschland) gelockert. Ab sofort ist die maximale Aufenthaltsdauer (inkl. Ein- und Ausreisetag /nur einmalige Einreise) auf 45 Tage festgelegt. Für längere Aufenthalte (bis max. 90 Tage Aufenthalt, ein- oder mehrmalige Einreise) kann ein elektronisches Visum (eVisa) beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Visainformation für Vietnam auf dieser Homepage.
Die Chinese Visa Application Service Center (CVASC) in Deutschland teilen mit, dass die Erfassung biometrischer Daten (Fingerabdrücke) zur Beantragung von Visa zur ein- oder zweimaligen Einreise für bestimmte Visakategorien bis auf Weiteres nicht mehr erforderlich ist.
Dies gilt ausschließlich für folgende Visakategorien:
· Geschäftlich (M)
· Touristisch (L)
· Familienangehörige oder Verwandte von chinesischen Staatsangehörigen oder Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (Q2)
· Transit (G)
· Crew-Mitglieder (C)
Diese Regelung ist bis zum 31.12.2024 befristet. Für Beantragung von Visa zur mehrfachen Einreise oder für andere als die oben genannten Visakategorien ist die Erfassung von Fingerabdrücken im Rahmen des Antragsprozesses weiterhin notwendig.
FINGERPRINTING NO LONGER NECESSARY
The Chinese Visa Application Service Centers (CVASC) in Germany inform that the collection of biometric data (fingerprints) to apply for visas for single or double entry is no longer required for certain visa categories until further notice.
This applies to the following visa categories only:
· Business (M)
· Tourist (L)
· Family members or relatives of Chinese nationals or foreigners with permanent residence permits (Q2)
· Transit (G)
· Crew members (C)
This regulation is limited until 31/12/2024. For multiple entry visa applications or for visa categories other than those listed above, fingerprinting will continue to be required as part of the application process.
Die Visabeantragung für die VR China ist ein ist ein hochkomplexes Verfahren, bestehend aus diversen Online-Antragsprozessen inkl. Datei-Uploads, Vorprüfungen, Terminbuchungen und ggfls. persönlicher Vorsprache des Reisenden im Visa Application Center (CVASC) zur Erfassung biometrischer Daten (für bestimmte Visa-Kategorien).
Unser VISUM.de-Antragspaket zur Visabeantragung für die VR China enthält umfassende Serviceleistungen, welche den Antragsaufwand für den Antragsteller auf ein Mindestmaß reduzieren:
- Generierung des Online-Antragsformulars inkl. Application-ID und QR-Code
- Eingabe aller Antragsdaten auf Basis des ausgefüllten Datenerfassungsbogens
- Hochladen des biometrischen Passfotos nach aktuellen Richtlinien in spezifischen Dateiformat
- Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit & Erfüllung der formalen Vorgaben
- Einreichung der Antragsunterlagen im CVASC durch unser Service-Team
- Terminbuchung zur Abgabe der Fingerabdrücke im CVASC und Abstimmung mit dem Antragsteller (nur für bestimmte Visa-Kategorien)
- Persönliche Betreuung d. Antragstellers durch VISUM.de-Mitarbeiter am Termin im CVASC (nur für bestimmte Visakategorien)
- Verauslagung der Antragsgebühren durch VISUM.de bei der Antragstellung im CVASC
- Abholung des visierten Reisepasses und Prüfung des erteilten Visums auf Richtigkeit
- Versand des Reisepasses an die gewünschte Rücklieferadresse per Kurierdienst
Die Servicegebühren für das Antragspaket VR China finden Sie unter www.visum.de/Visum-beantragen/Servicegebuehren.
Sofern Sie das Online-Visumantragsformular eigenständig über die Homepage des zuständigen Chinese Visa Application Service Centers (CVASC) vollständig & korrekt erstellt haben und/oder aufgrund bereits früher durchgeführter Fingerabdruck-Erfassung nicht mehr persönlich zur Visabeantragung im CVASC vorsprechen müssen, werden die Gebühren für unser VR China - Antragspaket entsprechend der nicht in Anspruch genommenen Serviceleistungen anteilig reduziert.
Weitere Informationen zu den Antragsbestimmungen finden Sie nach Auswahl des Reisezwecks in der jeweiligen Visa-Information.
Die Republik Kamerun hat kurzfristig ein neues, onlinegestütztes Verfahren zur Beantragung elektronischer Visa eingeführt. Reguläre Visa in den Original-Reisepass werden von der Botschaft von Kamerun in Berlin nicht mehr ausgestellt.
Gerne übernehmen wir zukünftig für Sie auch die Beantragung des elektronischen Visums für Guinea und werden Ihnen in Kürze alle hierfür notwendigen Formulare und Informationen zur Verfügung stellen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unser zuständiges Servicebüro.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Königreich Jordanien hat kurzfristig ein neues, onlinegestütztes Verfahren zur Beantragung elektronischer Visa eingeführt. Reguläre Visa in den Original-Reisepass werden von der jordanischen Botschaft in Berlin nicht mehr ausgestellt. Alle notwendigen Informationen und Formulare finden Sie in unserer Länderinfo für Jordanien.
Burkina Faso hat kurzfristig ein neues, onlinegestütztes Verfahren zur Beantragung elektronischer Visa eingeführt. Reguläre Visa in den Original-Reisepass werden nach Angaben der Botschaft in Berlin aktuell nicht ausgestellt. Allerdings ist das Visaportal für das elektronische Antragsverfahren nach aktuellem Kenntnisstand online noch nicht verfügbar.
Gerne übernehmen wir zukünftig für Sie auch die Beantragung des elektronischen Visums für Burkina Faso und werden Ihnen in Kürze alle hierfür notwendigen Formulare und Informationen zur Verfügung stellen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unser zuständiges Servicebüro.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das indische Visa Application Center (IVS Germany GmbH) in Berlin verlangt mit sofortiger Wirkung zur Beantragung regulärer Visa im Original-Reisepass die persönliche Vorsprache des Reisenden. Eine Visabeantragung stellvertretend für den Antragsteller durch einen Visa-Dienstleister ist aktuell nicht mehr möglich.
Betroffen hiervon sind alle Antragsteller mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der indischen Botschaft in Berlin (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen).
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Die Botschaft der Republik Mali gibt bekannt, dass die Beantragung von Visa ab sofort nur noch unter persönlicher Vorsprache des Antragstellers bei der Botschaft in Berlin möglich ist. Die stellvertretende Antragstellung durch professionelle Visa-Dienstleister ist bis auf weiteres nicht möglich.
Die Abholung des visierten Reisepasses durch VISUM.de ist gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht des Antragstellers weiterhin möglich.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Die
Republik Guinea hat kurzfristig ein neues, onlinegestütztes Verfahren zur
Beantragung elektronischer Visa eingeführt. Reguläre Visa in den
Original-Reisepass werden von der Botschaft Guinea in Berlin nicht mehr
ausgestellt.
Gerne übernehmen wir zukünftig für Sie auch die Beantragung des elektronischen
Visums für Guinea und werden Ihnen in Kürze alle hierfür notwendigen Formulare
und Informationen zur Verfügung stellen. In dringenden Fällen wenden Sie sich
bitte an unser zuständiges Servicebüro.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Am 11. Oktober 2022 wurde die Regelung zur visafreien Einreise nach Japan für 68 Länder
und Regionen (einschließlich Deutschland und andere EU-Länder,
Großbritannien, USA und Kanada) wieder in Kraft gesetzt. Diese Regelung schließt
Touristen- und Transitreisen ein, so dass es nicht mehr zwingend
erforderlich ist, eine Pauschalreise bzw. geführte Gruppenreise zu buchen, um
Japan zu touristischen Zwecken zu besuchen.
Hinweis: Personen aus Ländern und Regionen
mit Visafreiheit müssen weiterhin in folgenden Fällen ein Visum
inklusive Certificate of Eligibility beantragen:
- Aufenthalte in Japan, die länger als 90 Tage
dauern
- bezahlte Aktivitäten*, auch wenn sie kürzer als
90 Tage sind
*bezahlte Aktivitäten: Aktivitäten, für die Antragstellende von
japanischer Seite Geld erhalten, für die in Japan ausgeübte Tätigkeit.
Aufwandsentschädigungen werden ggfs. nicht als Bezahlung betrachtet, die
Entscheidung darüber obliegt allerdings allein der japanischen Botschaft bzw.
den Generalkonsulaten.
Weitere Änderungen:
Für die Beantragung von Visa, einschließlich
Touristenvisa, ist keine Bescheinigung über die Registrierung beim ERFS-Sytem mehr
erforderlich. Die anerkannten
COVID-19 Impfstofftypen einer Dreifachimpfung, die für die Befreiung vom
COVID-19 Test vor der Einreise nach Japan akzeptiert werden, werden auf die
Impfstoffe auf der WHO-Emergency Use Listing erweitert.
Die Einreisevoraussetzungen bezüglich COVID-19
(Nachweis über dreifache COVID-19 Impfung oder negativer COVID-19 Test innerhalb von
72 Std. vor Abflug) bestehen weiterhin.
Die Republik Togo hat kurzfristig ein neues, onlinegestütztes Verfahren zur Beantragung elektronischer Visa eingeführt. Reguläre Visa in den Original-Reisepass werden von der Botschaft Togo in Berlin nicht mehr ausgestellt.
Gerne übernehmen wir zukünftig für Sie auch die Beantragung des elektronischen Visums für Togo und werden Ihnen in Kürze alle hierfür notwendigen Formulare und Informationen zur Verfügung stellen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unser zuständiges Servicebüro.
Die Botschaft von Myanmar in Berlin teilt mit, dass die Erteilung von touristischen Visa in Original-Reisepässe bis auf weiteres ausgesetzt ist und verweist auf die Möglichkeit der Beantragung eines elektronischen Touristenvisums (ETA).
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Für die Visa-Beantragung beim Generalkonsulat der Republik Korea in Hamburg ist pandemiebedingt das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich. Die Antragstellung über eine professionelle Visa-Agentur ist bis auf Weiteres ausgesetzt.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unser zuständiges Servicebüro in Berlin.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Die konsularischen Vertretungen Indiens setzen ab sofort die Bearbeitung von Visa-Anträgen entsprechend der Zuständigkeit je nach Wohnsitz d. Antragstellers (Bundesland) wieder ausnahmslos um.
Die Visabeantragung kann ausschliesslich bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen indischen Konsulat durchgeführt werden.
Mit Verzögerungen und kurzfristigen Änderungen der Antragsverfahren muss gerechnet werden.
Bitte beachten Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Die Botschaft Bangladesch teilt mit, dass die aktuelle Bearbeitungszeit für Visum-Anträge aller Kategorien mind. 2 Wochen ab Datum der Einreichung in der Botschaft beträgt. Eine Expressbearbeitung ist nicht möglich.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Die Botschaft Bangladesch in Berlin teilt mit, dass mit sofortiger Wirkung nur noch Visumantragsformulare akzeptiert werden, welche online über folgenden Link ausgefüllt wurden:
https://www.visa.gov.bd/Home.aspx
Zudem ist es notwendig, das zur Visumbeantragung notwendige Passfoto im Verlauf der Dateneingabe hochzuladen.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Die Botschaft von Algerien in Berlin gibt bekannt, dass der Konsularbezirk Berlin folgende Bundesländer umfasst: Berlin, Hamburg, Schleswig Holstein, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt. Antragsteller, welche in anderen Bundesländern wohnhaft sind, werden seitens der Botschaft Algerien in Berlin nicht bearbeitet und werden gebeten ihren Antrag im zuständigen Konsulat Frankfurt zu stellen.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Für Einreisen nach Neuseeland ab dem 1. Oktober 2019 müssen deutsche Staatsangehörige für die erstmalige Einreise nach Neuseeland verpflichtend im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung (ETA) sein.
Die Registrierung ist
voraussichtlich ab Ende Juli 2019 möglich. Das ETA muss auch für einen
Aufenthalt im Transitbereich beantragt werden.
Die ETA-Beantragung wird gebührenpflichtig sein (voraussichtlich 12,- NZD).
Zusätzlich wird eine Tourismusabgabe von derzeit 35,- NZD erhoben.
Der Gesamtbetrag von 47,- NZD (ca. 30,00 EUR) muss bei Antragstellung per Kreditkarte entrichtet werden.
Die Beantragung sollte mindestens
72 Stunden vor Reiseantritt erfolgen.
Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die
Dauer von jeweils max. 90 Tagen Aufenthalt innerhalb eines Zeitraums von zwei
Jahren.
Sobald das Online-Portal zur ETA-Beantragung durch die Immigrationsbehörden freigeschaltet wird, bieten wir die Beantragung des New Zealand ETA im Rahmen unserer Dienstleistungen an.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Reiseplanung.Die Botschaft von Liberia in Berlin teilt mit, dass ab dem 01. März 2019 Visa nur noch nach persönlicher Vorsprache erteilt werden. Eine Tätigkeit unsererseits als Vermittler ist ab diesem Zeitpunkt leider nicht mehr möglich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft von Liberia in Berlin.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Die Botschaft des Libanon in Berlin teilt mit, dass die Beantragung von Einreisevisa stellvertretend durch Visa-Serviceagenturen mit sofortiger Wirkung nur noch für deutsche Staatsangehörige zulässig ist.
Staatsangehörige anderer Nationalität mit Wohnsitz in Deutschland können ihren Antrag auf ein Einreisevisum aktuell ausschließlich unter persönlicher Vorsprache bei der Botschaft des Libanon in Berlin stellen.
Ob diese Regelung dauerhafter oder nur vorübergehender Natur ist, wurde nicht mitgeteilt.
Bitte kontaktieren Sie ggfs. unser zuständiges Servicebüro.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.