Bestimmungsland- und Formularauswahl
Datenschutzhinweis: Gemäß EU-DSGVO ist es zwingend erforderlich, dass für jede Dokumentenlegalisation eine schriftliche Einwilligungserklärung des Auftraggebers/Dokumenteninhabers gegenüber VISUM.de in die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland beigefügt wird.
Hierfür klicken Sie bitte wahlweise für Unternehmen bzw. Privatpersonen auf einen der folgenden Buttons. Das Formular muss ausgefüllt und unterschrieben den für das jeweilige Bestimmungsland unten aufgeführten Dokumenten zusätzlich beigefügt werden.
Bitte wählen Sie aus der untenstehenden Liste das gewünschte Bestimmungsland und die Dokumenten-Art aus.
Der Download ist kostenlos und die Formulare liegen im PDF-Format vor.
Hierfür benötigen Sie den aktuellen Adobe Acrobat Reader, den Sie hier gratis herunterladen können.
Sollte das von Ihnen gewünschte Bestimmungsland in der nachfolgenden Auflistung nicht vertreten sein, sind in Abhängigkeit von der zu legalisierenden Dokumenten-Art und der Zuständigkeit der konsularischen Vertretung spezifische Informationen durch VISUM.de einzuholen. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall unter Angabe des Bestimmungslandes sowie Art und Anzahl der zu legalisierenden Dokumente an unser VISUM.de - Servicebüro in Berlin.
KONTAKT:
Email: berlin@visum.de
Tel.: +49 (0)30 310116-0
Unser Service-Team wird kurzfristig eine individuelle Anfrage an die Vertretung des betroffenen Bestimmungslandes richten und Ihnen die übermittelten Informationen zum Legalisationsverfahren zeitnah zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie: Mit Einführung der neuen Online-Anwendung "eUZ" (elektronisches Ursprungszeugnis) durch die IHK ist es möglich, Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen von Außenwirtschaftsdokumenten (z. B. Handelsrechnungen oder IHK-Lieferantenerklärungen) via Internet zu beantragen. Der Ausdruck der Dokumente mit digitaler Unterschrift & Dienstsiegel erfolgt im Unternehmen nach der Bewilligung durch die IHK. Einige Staaten und auch das BfAA bestehen aktuell jedoch weiterhin auf handschriftlicher Unterschrift und Original-Dienstsiegel bei der Vorbeglaubigung durch die IHK oder andere Behörden.
Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Empfänger der Dokumente im Bestimmungsland oder die Kontaktaufnahme mit unserem Serviceteam.
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