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Haager Konvention / Apostille
Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wurde 1961 in Den Haag, Niederlande, unterzeichnet. Mit diesem Übereinkommen werden Vertragsstaaten von der zusätzlichen Dokumentenlegalisation befreit. Es legt fest, dass eine Apostille die einzige für die Vertragsstaaten erforderliche Form der Dokumentenlegalisation darstellt. Eine Apostille ist ein offizieller Stempel der zuständigen Behörde, welcher die Echtheit und Rechtsgültigkeit Ihrer Dokumente bestätigt.
Vertragsstaaten der Haager KonventionAuf deutschen Dokumenten, die in den nachstehenden Vertragsstaaten vorgelegt werden, darf eine Apostille als einzige Form der Legalisation angebracht werden.
Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt im Verhältnis zu Deutschland für folgende Staaten:
*Mit diesen Staaten gibt es zusätzliche bilaterale Abkommen, die für bestimmte Urkunden einen Verzicht auf jede Förmlichkeit einschließlich der Apostille vorsehen.
Albanien Andorra Antigua und Barbuda Argentinien Armenien Australien Bahamas Bahrain Barbados Belarus Belgien* Belize Bolivien Bosnien-Herzegowina Botsuana Brasilien Brunei Darussalam Bulgarien Chile China (inkl. der Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau) Cookinseln Costa Rica Dänemark* (außer Grönland und Färöer) Dominica Ecuador El Salvador Estland Eswatini Fidschi Finnland |
Frankreich* Georgien Grenada Griechenland* Guatemala Guyana Honduras Indonesien Irland Island Israel Italien* Japan Kap Verde Kasachstan Kolumbien Kroatien Lesotho Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg* Malawi Malta Marshallinseln Mauritius Mexiko Monaco Montenegro Namibia |
Neuseeland (ohne Tokelau) Nicaragua Niederlande (auch für Aruba, Curacao, Sint Maarten und den karibischen Landesteil, Bonaire, Sint Eustatius und Saba) Niue Nordmazedonien Norwegen Oman Österreich* Palau Panama Paraguay Peru Polen Portugal Rumänien Russische Föderation Samoa San Marino Sao Tome und Principe Saudi Arabien Schweden Schweiz* Serbien Seychellen Singapur Slowakei Slowenien |
Spanien St. Kitts und Nevis St. Lucia St. Vincent und die Grenadinen Südafrika Südkorea (Republik Korea) Suriname Swasiland (siehe Eswatini) Tonga Trinidad und Tobago Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Uruguay Vanuatu Venezuela Vereinigte Staaten (USA) Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (auch für Anguilla, Bermuda, Caymaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Britische Jungferninseln, Montserrat, Sankt Helena, Turks- und Caicosinseln) Zypern |
Aserbaidschan, Burundi, Dominikanische Republik, Indien, Kirgisistan, Kosovo, Liberia, Marokko, Moldau, Mongolei, Pakistan, die Philippinen, Tadschikistan, Tunesien und Usbekistan sind dem Apostille-Übereinkommen ebenfalls beigetreten. Deutschland hat jedoch Einspruch gegen den Beitritt dieser Staaten eingelegt, so dass das Übereinkommen zwischen Deutschland und ihnen keine Anwendung findet.
Quelle: Auswärtiges Amt. Letzte Änderung: 07.11.2023
Wenn Sie Ihre Dokumente in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens verwenden, benötigen Sie eine Apostille zum Nachweis der Echtheit offizieller Papiere. Eine Apostille ist ein offizielles Siegel der zuständigen Behörde, das die Echtheit und Rechtsgültigkeit Ihrer Dokumente bestätigt.
Die nachstehenden Dokumente können mit einer Apostille beglaubigt werden- Eidesstattliche Erklärungen
- Handelsdokumente
- Geburtsurkunden
- Lebenspartnerschafts- u. Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
- Erklärungen
- Offenbarungsunterlagen
- Scheidungsurkunden
- Ausfuhrnachweise
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Gründungsurkunden
- Namensänderungsurkunden
- Ausländische Papiere
- Übersetzungen deutscher Dokumente in andere Sprachen
- Medizinische Unterlagen
- Personalausweise
- Notariatsurkunden
- Reisepässe
- Heimtierausweise
- Bevollmächtigungen
- Religiöse Dokumente
- Deutsche Gerichtsunterlagen
- Deutsche (Hoch-)Schulzeugnisse
- Testamente