Generelle Informationen
zur Legalisation von Dokumenten
Legalisations-Service

Sollen deutsche Geschäftsdokumente oder Urkunden im Ausland Verwendung finden, ist häufig die Legalisation (Beglaubigung) dieser Dokumente durch die jeweilige Botschaft im Vorfeld notwendig. Diese erledigen wir für Sie ebenso wie notwendige Vorbeglaubigungen bei der IHK, dem zuständigen Landgericht, der GHORFA, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) oder anderen Behörden. Auch bei der Legalisation von privaten Urkunden (z.B. Heirats-, Geburtsurkunden) oder Qualifikations-Nachweisen (z.B. Diploma, Meisterbriefe, etc.) zur Verwendung im Ausland sind wir Ihnen behilflich.

Legalisation von Exportdokumenten

Für eine Reihe von Staaten gelten besondere Importbestimmungen. Beispielsweise müssen die von der zuständigen IHK beglaubigten Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse in bestimmten Fällen von der jeweiligen Botschaft des Bestimmungslandes noch zusätzlich legalisiert werden.
VISUM.de kann Ihnen auch hier die Abwicklung der vorgeschriebenen Beglaubigungen von Urkunden, Vollmachten, Export- und Frachtdokumenten abnehmen und Ihre Dokumente schnell und zuverlässig legalisieren lassen.


Je nach Charakter des Dokumentes ist das Legalisationsverfahren unterschiedlich. Es wird zwischen folgenden Dokumentenarten unterschieden:

 iconDocBusiness


Geschäftliche Dokumente

Dokumente juristischer Personen (Firmen)
(z.B. Vollmachten, Verträge, Handelsregisterauszüge, etc.)
Exportdokumente
(Ursprungszeugnisse & Handelsrechnungen, Zertifikate)

 iconDocPersonal


Persönliche Dokumente

Ausbildungsnachweise
(Zeugnisse, Meisterbriefe, Diploma, Promotionsurkunden, etc.)
Personenstandsdokumente
(Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, etc.)


Die Vorschriften zur Dokumentenlegalisation der jeweiligen diplomatischen Vertretung in Deutschland sowie das Formular zur Auftragserteilung an den VISUM.de finden Sie in der Kategorie “Legalisation beauftragen”.

Informieren Sie sich hier weiter zum Thema Legalisation:

- Vorbeglaubigung von Dokumenten

- Haager Konvention / Apostille

- Legalisation beauftragen

- Servicegebühren