zur Legalisation von Dokumenten
Sollen deutsche Geschäftsdokumente oder Urkunden im Ausland Verwendung finden, ist häufig die Legalisation (Beglaubigung) dieser Dokumente durch die jeweilige Botschaft im Vorfeld notwendig. Diese erledigen wir für Sie ebenso wie notwendige Vorbeglaubigungen bei der IHK, dem zuständigen Landgericht, der GHORFA, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) oder anderen Behörden. Auch bei der Legalisation von privaten Urkunden (z.B. Heirats-, Geburtsurkunden) oder Qualifikations-Nachweisen (z.B. Diploma, Meisterbriefe, etc.) zur Verwendung im Ausland sind wir Ihnen behilflich.
Legalisation von Exportdokumenten
Für eine Reihe von Staaten gelten
besondere Importbestimmungen. Beispielsweise müssen die von der zuständigen IHK
beglaubigten Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse in bestimmten Fällen von
der jeweiligen Botschaft des Bestimmungslandes
noch zusätzlich legalisiert werden.
VISUM.de kann Ihnen auch hier die Abwicklung der vorgeschriebenen
Beglaubigungen von Urkunden, Vollmachten, Export- und Frachtdokumenten abnehmen
und Ihre Dokumente schnell und zuverlässig legalisieren lassen.
Je nach Charakter des Dokumentes ist das Legalisationsverfahren unterschiedlich. Es wird zwischen folgenden Dokumentenarten unterschieden:
Dokumente juristischer Personen (Firmen) |
Ausbildungsnachweise |
Die Vorschriften zur Dokumentenlegalisation der jeweiligen diplomatischen Vertretung in Deutschland sowie das Formular zur Auftragserteilung an den VISUM.de finden Sie in der Kategorie “Legalisation beauftragen”.
Informieren Sie sich hier weiter zum Thema Legalisation:
- Vorbeglaubigung von Dokumenten
- Haager Konvention / Apostille